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Oft hört man von Förderungen und Zuschüssen, die man vom Staat erhalten kann. Doch wer hat hier schon den Durchblick? Fängt man an sich damit zu beschäftigen, stößt man erst einmal auf viel Undurchsichtigkeit. Sich zurecht zu finden wird einem nicht leicht gemacht. Wir haben uns mit dem Thema auseinander gesetzt, um Sie auch im Thema Förderungen und Zuschüsse beraten zu können.

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Unterstützung zur Steigerung der Eigentumsquote

In Deutschland besitzen nur 42 % aller Personen eine eigene Immobilie. In Rumänien sind dies 97 %. Im Europavergleich liegt Deutschland damit auf Platz 19. Die Eigentumsquote möchte der Staat deutlich erhöhen. Daher fördert er den Kauf und auch den Bau von eigengenutzten Immobilien über die KFW.

Die KFW steht für „Kreditanstalt für Wiederaufbau“. Die zentrale Stelle für Anträge und Zuschüsse. Unterschieden wird zwischen vergünstigten Krediten und direkten Zuschüssen.

Vergünstigte Kredite

Um die Wohneigentumsquote zu steigern, bietet die KFW zwei vergünstigte Kredite an.

 

Kredit „124“

Wer wird gefördert? Ausschließlich natürliche Personen, die eine Immobilie kaufen oder bauen möchten, um selbst darin zu wohnen. Unternehmen profitieren hiervon nicht.

Was wird gefördert?

Bei einem Neubau sind folgende Kosten förderfähig. Kauf des Baugrundstücks, Baukosten wie Material- und Arbeitskosten. Auch Baunebenkosten sind förderfähig. Wie Kosten für Architekten, Berater für Energie und Bau, Notar, Makler und Grunderwerbsteuer. Wer eine Immobilie im Grünen kaufen möchte, der kann auch die Kosten für Außenanlagen fördern lassen.

Beim Kauf sind der Kaufpreis, Instandsetzung, Modernisierung und sogar der Umbau förderfähig. Ebenso wie beim Bau können die Kosten für Notar, Makler und Grunderwerbsteuer gefördert werden.

Wie wird gefördert? Der Kredit „124“ der KFW fördert mit besonders günstigen Zinsen. Der Zinssatz von 0,84 % kann für eine Laufzeit von 4 – 25 Jahren in Anspruch genommen werden. Dabei kann vereinbart werden, dass in den ersten 1 – 3 Jahren keine Tilgung zurück zu zahlen ist. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Zinsbindung nach 10 Jahren endet. Die KFW schreibt Sie dann vor Auslauf an, um ein neues Angebot zu unterbreiten, sofern der Kredit dann noch nicht abbezahlt ist. Denn zum Zinssatz von 0,85 % kann auch vereinbart werden, den Kredit innerhalb von 10 Jahren vollständig zu tilgen.

Die maximale Summe die über den Kredit „124“ finanziert werden kann beträgt 100.000 €.

Kredit „134

Der Kredit „134“ ist dem vorher beschriebenen Kredit „124“ sehr ähnlich. Es werden ebenso nur natürliche Personen gefördert.

Was wird gefördert?

Hier unterscheiden sich die Kredite. Mit diesem Kredit wird der Kauf von Genossenschaftsanteilen gefördert. Wer eine Wohnung über eine Genossenschaft erwerben möchte, erwirbt in der Regel Genossenschaftsanteile.

Auch bei dem WIE gefördert wird, unterscheiden sich die Kredite. Jedoch nur geringfügig.

Es wird der Zinssatz von 0,84 % gewährt für eine Laufzeit von 4 – 20 Jahren. Oder 0,85 % für Kredite mit Endfälligkeit nach 10 Jahren. Die Zinsbindung ist ebenfalls auf maximal 10 Jahre festgeschrieben. Der größte Unterschied besteht darin, dass die Kredithöhe höchstens 50.000 € betragen kann.

Unser Fazit:

Die KFW bietet einen äußerst attraktiven Zinssatz um die monatlichen Kreditkosten zu reduzieren. Dies dient dazu, um auch einkommensschwächeren Haushalten eine Rate zu bieten, die verträglich ist. In der Regel dienen die Kredite jedoch lediglich als Ergänzungskredit, denn meist liegt der Kaufpreis über den maximalen Förderkreditsummen.

Zuschüsse beim Kauf von Immobilien

Das Baukindergeld „424“

Mit dem Baukindergeld, fördert die KFW Familien mit Kindern, die sich den Traum der eigenen vier Wände erfüllen möchten.

Das Baukindergeld ist an die Zahl der Kinder sowie an eine Bedingung geknüpft. Was auf der Homepage der KFW kompliziert klingt, machen wir hier verständlich. Die Höhe des Baukindergeldes beträgt 12.000 € pro Kind.

Zum Beispiel: Eine Familie mit drei Kindern erhält 36.000 €. Eine Familie mit fünf Kindern sogar 60.000 €.

Die Bedingung zum Erhalt des Baukindergeldes ist jedoch, dass eine Gewisse Haushaltseinkommensgrenze nicht überschritten wird. Die Einkommensgrenze stellt sich so dar: Mit einem Kind darf das Haushaltseinkommen von 90.000 € nicht überschritten werden. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Grenze um 15.000 €. Unsere Beispiele dürfen demnach folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Die Familie mit drei Kindern beantragt Baukindergeld in Höhe von 36.000 €. Hierfür ist die Voraussetzung, dass das Haushaltseinkommen 120.000 € nicht überschreitet.

Die Familie mit fünf Kindern beantragt Baukindergeld in Höhe von 60.000 €. Hierfür ist die Voraussetzung, dass das Haushaltseinkommen 165.000 € nicht überschreitet.

Wichtig zu beachten ist die Auszahlung des Kindergeldes. Sie erfolgt jährlich in zehn Jahren. Es werden pro Kind 1.200 € pro Jahr ausgezahlt.

Unser Fazit:

Das Baukindergeld ist eine tolle Sache, die aus unserer Sicht ein wenig besser hätte umgesetzt werden können. Das Baukindergeld erleichtert den Familien den Zugang zum Wohneigentum. Die Politik ist einen wichtigen Schritt gegangen um die Wohneigentumsquote in Deutschland zu steigern. Voraussetzung ist, man bleibt über die 10 Jahre in der Immobilie wohnen und verkauft oder vermietet sie nicht. Zieht man einfach nur um, kauft also eine andere Immobilie, kann das Baukindergeld sogar mit umgezogen werden. Noch besser greifen würde das Baukindergeld jedoch, wenn eine Einmalauszahlung stattfinden würde. Mit dem einfachen Hintergrund: Die größte Hürde für Familien an ein Eigenheim zu kommen ist das Eigenkapital, die Anzahlung. Junge Familien besitzen meist keine große Liquidität um Diese aufbringen zu können. Das Problem hätte mit einer Einmalzahlung deutlich reduziert werden können. Um die 10- Jahre-Regel trotzdem wirksam zu machen, hätten jährliche Berechtigungsprüfungen stattfinden können. Wäre die Baukindergeldberechtigung nicht mehr erfüllt, könnte man dies über eine Rückzahlungsverpflichtung anwenden.